Rentenberater Steffen Jäsche
Seit 2000 bin ich als gerichtlich zugelassener Rentenberater tätig und biete Ihnen professionelle Beratung bei Renten- und anderen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Kosten und Gebühren
Als gerichtlich zugelassener Rentenberater bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Im Rahmen des RVG erhebe ich folgende Gebühren:
- Erstberatungsgebühr (für das erste Gespräch; bei Folgeauftrag erfolgt Anrechnung), Bitte immer in bar mitbringen! 80 Euro
- Kontenklärungsverfahren/ Prüfung Rentenbescheid im Regelfall 220 Euro
- Rentenantragsverfahren incl. Bescheidüberprüfung im Regelfall 240 Euro
- Renten wegen Erwerbsminderung im Regelfall 550 Euro
- Pflegegradbeantragung im Regelfall 220 Euro
- Antrag auf Schwerbehinderung im Regelfall 220 Euro
- Prüfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger
(außer Bundesagentur für Arbeit) im Regelfall 180 Euro
- Widerspruchsverfahren im Regelfall 350 Euro
- Post- und Telekommunikation pauschal 20 Euro
Die aufgeführten Kostenbeispiele betreffen zu erhebende Gebühren im Regelfall. Sollte dieser Regelfall in Ihrem Fall nicht zutreffen, werde ich Ihnen dies vor Aufnahme der Tätigkeit erläutern.
Auch sind die aufgeführten Beispiele nicht vollständig. Bei anderen Tätigkeiten, die Sie mit mir vereinbaren, sprechen wir vorher über die anfallenden Gebühren.